Ergänzungsleistungen müssen Armut bekämpfen

Ergänzungsleistungen müssen Armut bekämpfen

Ergänzungsleistungen müssen Armut bekämpfen

Caritas Schweiz: EL-Reform ist im Nationalrat vom Weg abgekommen

Die Reform der Ergänzungsleis­tun­gen (EL) zur AHV/IV ist im Fokus des eid­genös­sis­chen Par­la­ments. Zwis­chen den Räten beste­hen grosse Dif­feren­zen. Der Nation­al­rat hat die Vor­lage des Bun­desrats zu ein­er Sparver­sion zerpflückt. Der Stän­der­at hat jedoch Ende Mai nur in weni­gen Punk­ten ein­ge­lenkt.Mit der demografis­chen Alterung sind auch die Kosten für die Ergänzungsleis­tun­gen (EL) jüngst angestiegen. Eine Reform soll das EL-Sys­tem sich­ern. Aus der Sicht der Car­i­tas hat der Nation­al­rat bei sein­er Beratung in der Früh­lingsses­sion aus der Vor­lage des Bun­desrates ein Sparpro­jekt gemacht. Der Stän­der­at ist bei sein­er zweit­en Beratung des Geschäfts der grossen Kam­mer nur in weni­gen Punk­ten gefol­gt. Die kleine Kam­mer hält ins­beson­dere an ein­er sub­stanziellen Erhöhung der Höch­st­be­träge für Mieten fest und belässt den Lebens­be­darf für Kinder auf der bish­eri­gen Höhe. Defin­i­tiv beschlossen ist noch nichts. Das Geschäft geht nun wieder zurück an den Nation­al­rat.

Unverzichtbarer Bestandteil

Seit ihrer Ein­führung 1966 sind die EL unverzicht­bar­er Bestandteil des schweiz­erischen Sys­tems der sozialen Sicher­heit. Wenn die Renten aus AHV, Pen­sion­skasse und pri­vatem Sparen nicht aus­re­ichen, um die Exis­tenz zu sich­ern, sieht die Bun­desver­fas­sung EL vor. Diese berech­nen sich aus den Mietkosten, den Krankenkassen­prämien und einem Betrag zur Deck­ung des Leben­sun­ter­halts, dem soge­nan­nten Grundbe­darf. Gut 200 000 Rent­ner­in­nen und Rent­ner bezo­gen Ende 2016 EL zur AHV. Grund für tiefe Renten im Alter sind kleine Löhne während der Erwerbphase, also Arbeit im Tieflohn­bere­ich, Erwerb­sun­ter­brüche, beispiel­sweise um Kinder zu betreuen, oder Teilzeitar­beit. Bei 113 000 Per­so­n­en reichte die IV nicht für ein exis­ten­zsich­ern­des Einkom­men aus und sie bezo­gen deshalb eben­falls EL.

Aus Armutsperspektive inakzeptabel

Die Reform der EL war dazu gedacht, das EL-Sys­tem an die gesellschaftlichen Verän­derun­gen anzu­passen. Der Bun­desrat beab­sichtigte die Ver­wen­dung von Eigen­mit­teln für die Altersvor­sorge zu verbessern, Schwellen­ef­fek­te abzubauen und gle­ichzeit­ig die Leis­tun­gen zu erhal­ten. Mit den Entschei­den im Nation­al­rat wur­den grundle­gende Anliegen der Vor­lage jedoch radikal umgekrem­pelt. Min­destens zwei davon sind aus armut­spoli­tis­ch­er Per­spek­tive abso­lut inakzept­abel.

Ungenügender Beitrag an Miete

Bei über einem Drit­tel aller Rent­ner­in­nen und Rent­ner mit EL liegen die realen Mieten seit län­ger­er Zeit über den Beiträ­gen, welche die EL an die Mieten bezahlt (soge­nan­nte Miet­zins­max­i­ma). Während die realen Mieten ins­beson­dere für gün­stiges Wohnen im urba­nen Raum in den let­zten Jahren angestiegen sind, wur­den die Max­i­mal­beiträge an die Mieten seit 2001 nicht mehr der Teuerung angepasst. Die betrof­fe­nen Rent­ner­in­nen und Rent­ner müssen also einen Teil ihrer Miete aus den Leben­shal­tungskosten bezahlen. Dieses Geld fehlt dann für eine gesunde Ernährung, das Zug­bil­lett zum Grosskind oder das Zeitungsabon­nement. Weil EL nicht ein­fach Not­si­t­u­a­tio­nen über­brück­en, son­dern das Einkom­men ein­er Rent­ner­in beziehungsweise eines Rent­ners bis zum Lebensende bes­tim­men, wirken diese Ein­schränkun­gen langfristig. Die soziale Teil­habe der Betrof­fe­nen ist gefährdet.Für die Car­i­tas ergibt sich daraus klar: Die Max­i­mal­beiträge an die Mieten sind zwin­gend nach oben anzu­passen. Der Vorschlag des Nation­al­rats, den Kan­to­nen eine Möglichkeit zur Kürzung um 10 Prozent einzuräu­men, ist inakzept­abel. Je nach Region wären die Beiträge an die Mieten nach dieser Berech­nung sog­ar tiefer als heute.

Lebensbedarf für Kinder gesenkt

Der Exis­ten­zsicherung von Fam­i­lien und Kindern kommt eine beson­dere Bedeu­tung zu. Kinder, die in Armut aufwach­sen, erleben materielle Benachteili­gung, soziale Aus­gren­zung und haben schlechtere Bil­dungschan­cen. Frühe Förderung – etwa ein Platz in ein­er Kindertagesstätte – ist oft zu teuer. Die schlechteren Startchan­cen kön­nen aber später nicht mehr wettgemacht wer­den. Die Kinder bleiben häu­fig bis ins Erwach­se­nenal­ter arm. Nun hat der Nation­al­rat in der Früh­lingses­sion eine Senkung des Leben­sun­ter­halts für Kinder entsch­ieden, deren Eltern auf EL zur IV angewiesen sind. Mit ein­er Senkung des Beitrags an den Leben­sun­ter­halt für Kinder unter elf Jahren von 840 auf 590 Franken, wie sie der Nation­al­rat vor­sieht, spitzt sich die Armutssi­t­u­a­tion der Kinder aber markant zu. Häu­fig bleiben Eltern, die EL zur IV beziehen, langfristig auf diese angewiesen und haben auf­grund ihres Gesund­heit­szu­s­tandes keine Möglichkeit, ihr Einkom­men zu verbessern. Mit dem tief­er­en Beitrag zum Leben­sun­ter­halt der Kinder wer­den deren Möglichkeit­en zur Teil­habe an der Gesellschaft stark eingeschränkt. Es fehlt das Geld für den Vere­ins­beitrag im Fuss­ball­club eben­so wie für die Nach­hil­fes­tun­den.

EL sind Verfassungsauftrag

Die Exis­ten­zsicherung ist in der Ver­fas­sung ver­ankert. Ergänzungsleis­tun­gen bewahren Men­schen mit gesund­heitlichen Ein­schränkun­gen oder Behin­derung und deren Kinder sowie Rent­ner­in­nen und Rent­ner, die mitunter ein Leben lang gear­beit­et haben, vor Armut.Bet­ti­na Fredrich, Lei­t­erin Fach­stelle Sozialpoli­tik, Car­i­tas Schweiz/kh
Redaktion Lichtblick
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