Ein Bekenntnis für die Familie und das öffentliche Recht

An ihrer Früh­jahressyn­ode am Mittwoch, 11. Juni 2014, beschloss die Römisch-Katholis­che Lan­deskirche Aar­gau ein neues fortschrit­tlich­es und fam­i­lien­fre­undlich­es Per­son­al­re­gle­ment.

Atem­pausen für die Seele – Ermu­ti­gun­gen zur Entschle­u­ni­gung präsen­tierte Pierre Stutz den Syn­odalen der Römisch-Katholis­chen Lan­deskirche Aar­gau am ver­gan­genen Mittwoch, 11. Juni 2014. Das Aar­gauer Kirchen­par­la­ment traf sich im Gross­ratssaal in Aarau zur Früh­jahrssyn­ode. Atem­pausen gab’s im Rah­men der straff geführten Sitzung nur wenige. Die Jahres­rech­nung 2013 mit einem Mehrertrag von 186 777 Franken wurde genehmigt, genau­so wie die Anträge und Berichte des Kirchen­rates betr­e­f­fend Kred­it für die Erneuerung der Wasser­leitun­gen in der Prop­stei sowie über eine neue Archivverord­nung.

Neue Kirchen­rätin gewählt
In der Nach­folge von Georg Umbricht als Mit­glied des Kirchen­rates wurde die The­olo­gin Dorothee Fis­ch­er-Holler­bach aus Lup­fig in den Kirchen­rat gewählt. Die neue Kirchen­rätin arbeit­et als Gemein­delei­t­erin der Pfar­rei Windisch.

Lan­deskirchen­sta­tus verpflichtet
Für Diskus­sio­nen sorgte der Antrag des Kirchen­rates für ein neues, ein­heitlich­es Per­son­al­re­gle­ment. Luc Hum­bel engagiere sich, wie er vor der Syn­ode bekan­nte, aus per­sön­lichem «feu sacré» für diese neue Anstel­lungsverord­nung. 2012 wurde der Kirchen­rat von der Syn­ode beauf­tragt, ein solch­es zu entwer­fen, dass an die Stelle «des Wild­wuch­ses in den Kirchenge­mein­den» treten sollte. Gemäss neuem Regle­ment sollen die Kirchge­mein­den ihre Anstel­lungsver­hält­nisse kün­ftig zwin­gend öffentlich rechtlich zu gestal­ten. «Wir sind als Lan­deskirche eine öffentlich-rechtliche anerkan­nte Kör­per­schaft und somit ohne­hin öffentlich-rechtlich unter­wegs», betonte Kirchen­rat­spräsi­dent Luc Hum­bel.

Für die Fam­i­lien ein Zeichen geset­zt
Ursprünglich hätte das neue Regle­ment nicht nur einen besseren Kündi­gungss­chutz geboten, son­dern auch im Bere­ich Ferien­regelung und Kinderzu­la­gen rich­tungsweisende Massstäbe geset­zt. Die kan­ton­al fest­ge­set­zten Zula­gen in Höhe 200 Franken für Kinder bis zum 16. Leben­s­jahr soll­ten ver­dop­pelt wer­den und auch für Angestellte unter 50 Jahren sollte ein fün­fwöchiger Ferien­anspruch gel­ten. Diese bei­den Vorstösse, die bes­timmt in Sachen Fam­i­lien­fre­undlichkeit für Auf­se­hen gesorgt hät­ten, erlit­ten in der Vernehm­las­sung klar Schiff­bruch. Geblieben ist eine nach wie vor markante Erhöhung der Zula­gen über die bis anhin 30 Franken über die kan­tonalen Zula­gen hin­aus. Konkret heisst es im neuen Regle­ment: «Sämtlichen Mitar­bei­t­en­den ab einem Stel­len­pen­sum von 60 Prozent wird neben den gülti­gen kan­tonalen Bes­tim­mungen über die Kinder- und Aus­bil­dungszu­la­gen ein Zulage von 150 Franken pro Kind aus­gerichtet.»

Angst vor Kosten und Aufwand
Kri­tisiert wurde von ver­schiede­nen Syn­odalen die aus dem neuen Arbeit­sre­gle­ment resul­tieren­den finanziellen Fol­gen und admin­is­tra­tiv­en Aufwände. Die Kirchenpflege aus Lenzburg ver­langte gar die Rück­weisung des aus­gear­beit­eten Doku­ments. «Ich hoffe, dass ich mor­gen in der Zeitung lesen darf: Die Römisch-Katholis­che Lan­deskirche Aar­gau posi­tion­iert sich als attrak­tiv­er Arbeit­ge­ber. Mit einem Beken­nt­nis zum öffentlichen Recht und für die Fam­i­lie», so Luc Hum­bel vor der Abstim­mung. Die Hoff­nun­gen des Kirchen­rat­spräsi­den­ten wur­den nicht ent­täuscht: Das Kirchen­par­la­ment stimmte dem neuen Regle­ment zu und set­zte ein Zeichen in Punk­to Fam­i­lien­fre­undlichkeit.

Andreas C. Müller

 

 

Ihre Mei­n­ung: Die Römisch-Katholis­che Lan­deskirche Aar­gau zahlt ihren Angestell­ten kün­ftig zur reg­ulären Kinderzu­lage zusät­zlich 150 Franken, um Fam­i­lien, die nach­weisich armutsge­fährdet sind, zu unter­stützen. Ein beispiel­hafter Ansatz, der Schule machen sollte?

Redaktion Lichtblick
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