Gottesdienste können bis auf Weiteres stattfinden

Gottesdienste können bis auf Weiteres stattfinden

  • Die Beschränkung der öffentlichen Ver­anstal­tun­gen auf 50 Per­so­n­en ermöglicht es, dass Gottes­di­en­ste zumin­d­est vor­erst weit­er stat­tfind­en kön­nen. Auch für den Reli­gion­sun­ter­richt ergeben sich keine weit­er­re­ichen­den Verän­derun­gen.
  • Gle­ich­wohl haben die erlasse­nen Mass­nah­men ein­schnei­dende Kon­se­quen­zen für das bevorste­hende Aller­heili­gen­woch­enende – beson­ders in den grösseren Stadtp­far­reien.
  • Musikalisch wer­den die getrof­fe­nen Mass­nah­men insofern spür­bar sein, als dass Hob­by-Chöre, also auch Kirchenchöre, bis auf Weit­eres wed­er proben noch auftreten dür­fen.

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Mit Span­nung ist die gestrige Medi­enkon­ferenz des Bun­desrates erwartet wor­den. Eine im Vor­feld vielfach disku­tierte Beschränkung von öffentlichen Ver­anstal­tun­gen auf 15 Per­so­n­en hätte wohl das Aus für Gottes­di­en­ste bedeutet. Doch dazu kommt es vor­erst nicht. Der Bun­desrat beschränkt öffentliche Ver­anstal­tun­gen – auch religiöse Zusam­menkün­fte – auf 50 Per­so­n­en. Dies, so Bun­desrat Alain Berset, sei eine Basis, auf der Ver­anstal­tun­gen wie Gottes­di­en­ste und Messen weit­er­hin durchge­führt wer­den kön­nten. Allerd­ings wird man auf Chor­musik verzicht­en müssen. Hob­by-Chören, also auch Kirchenchören, ist es bis auf Weit­eres unter­sagt, zu proben und aufzutreten.

Strengere Massnahmen könnten folgen

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Alles in allem sind die Mass­nah­men des Bun­desrates san­fter aus­ge­fall­en als erwartet. Nicht nur die Per­so­nen­zahl für öffentliche Ver­anstal­tun­gen blieb ent­ge­gen der vor­ab veröf­fentlichen Empfehlun­gen durch die Task Force ver­gle­ich­sweise hoch – auch für die Restau­rants fiel die ver­hängte Sperrstunde mit 23 Uhr mild aus. Bun­desrat Alain Berset betonte allerd­ings, dass stren­gere Mass­nah­men notwendig wür­den, wenn es nicht gelingt, die Ansteck­ungszahlen unter Kon­trollen zu brin­gen. «Die näch­sten Schritte wer­den grosse Fol­gen haben», betonte der Gesund­heitsmin­is­ter. Und: «Den Kan­to­nen ist es frei, stren­gere Mass­nah­men zu ergreifen, als der Bund sie ver­fügt hat.»

Für kleinere Pfarreien ändert sich nicht viel

Für das bevorste­hende Aller­heili­gen­woch­enende mit tra­di­tionellem Totenge­denken haben sich Kon­se­quen­zen bere­its abgeze­ich­net. Die Feiern wer­den weit­ge­hend nicht mehr wie üblich auf den Fried­höfen, beziehungsweise in den Abdankung­shallen abge­hal­ten, son­dern in den Pfar­rkirchen, wie Nach­fra­gen von Hor­i­zonte in Wohlen und Baden ergaben.

«Das ist das erste Mal, dass wir das so machen», erk­lärt Sekretärin Ingrid Fis­ch­er. «Auch die Musikge­sellschaft wird nicht spie­len.» Walde­mar Cupa, Diakon in Wohlen, ist erle­ichtert, dass wenig­stens 50 Per­so­n­en die Gottes­di­en­ste besuchen dür­fen: «Ger­ade für kleinere Pfar­reien bedeutet das keine grosse Her­aus­forderung, weil dort sel­ten mehr als 50 Per­so­n­en in den Gottes­di­enst kom­men.»

Anmeldungen und Zugangsbeschränkungen nötig

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«Auf­grund der kom­mu­nizierten Änderun­gen wird sich bei uns vor­ab nicht viel ändern», erk­lärt Andreas Wieland, Gemein­deleit­er der Frick­taler Pfar­reien Herz­nach, Hor­nussen und Zei­hen. Die Maske sei in den Gottes­di­en­sten ohne­hin schon oblig­a­torisch, so der Diakon. Für Aller­heili­gen gelte nun eine Zugangs­beschränkung, lim­i­tiert auf 50 Per­so­n­en. «Wir wer­den jene informieren, die im laufend­en Jahr jeman­den ver­loren haben. Diese Pfar­reiange­höri­gen sollen auf sich­er einen Platz in der Kirche haben», erk­lärt Andreas Wieland. «Und für alle, die keinen Platz in der Kirche find­en, wird eine Mikro­fo­nan­lage den Gottes­di­enst nach draussen über­tra­gen». An der Gräberseg­nung auf dem Fried­hof werde man zudem fes­thal­ten.

Anders hinge­gen sieht es für Grossp­far­reien wie Wohlen aus. Im ver­gan­genen Jahr kamen gemäss Angaben des Wohler Pfar­ramts 150 Per­so­n­en ans Totenge­denken zu Aller­heili­gen. Für dieses Jahr wer­den immer­hin 90 bis 100 Per­so­n­en erwartet. Er wolle noch im Team besprechen, wie die Ein­schränkung der Bun­des auf 50 Per­so­n­en einge­hal­ten wer­den könne, erk­lärt Walde­mar Cupa auf Nach­frage. In Wohlen kom­men gemäss sein­er Aus­sage üblicher­weise mehr als 50 Per­so­n­en in den Gottes­di­enst. «Zu beson­deren Anlässen wie beispiel­sweise Wei­h­nacht­en, ein­er Erstkom­mu­nion oder ein­er Fir­mung sind es mehrere Hun­dert.» Denkbar seien ein strik­tes Anmelderegime mit beschränk­ter Platz­zahl und Zugangs­beschränkun­gen mit­tels Türste­hern. «Eine Möglichkeit wäre auch, zweimal einen kürz­eren Gottes­di­enst durchzuführen, damit alle teil­haben kön­nen», so Walde­mar Cupa.

Bischof Gmür: «Es ist wichtig, die Massnahmen zu unterstützen»

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Seit­ens des Basler Bischofs Felix Gmür liess dessen Kom­mu­nika­tionsver­ant­wortlich­er Han­srue­di Huber aus­richt­en, dass es nun wichtig sei, die Mass­nah­men der Behör­den vor­be­halt­los zu unter­stützen. Bis im Laufe des Mor­gens wür­den zudem alle Seel­sor­gen­den eine Info-Mail erhal­ten, die die beschlosse­nen Mass­nah­men des Bun­des zusam­men­fasse und für die Seel­sorge einordne. Die Kan­tone Bern oder Schwyz hät­ten die Per­so­nen­zahl für Gottes­di­en­ste bere­its auf 15, beziehungsweise 10 Per­so­n­en lim­i­tiert – da seien Gottes­di­en­ste kaum noch möglich, so Han­srue­di Huber. Mit 50 Per­so­n­en sehe das aber anders aus.

Der Bun­desrat liess offen, ob allen­falls weit­ere Ein­schränkun­gen fol­gen, wenn die Infek­tion­szahlen nicht zurück­ge­hen. Allfäl­lige Kor­rek­turen wür­den in Abhängigkeit zur Entwick­lung der Pan­demie erfol­gen, liess Alain Berset durch­blick­en. Vor­ab nicht ein­schränken wollte der Bun­desrat das poli­tis­che Leben, wovon auch die Kirchge­mein­den prof­i­tieren: Kirchge­mein­de­v­er­samm­lun­gen dürften ana­log zu den Gemein­de­v­er­samm­lun­gen stat­tfind­en.

Massnahmen ohne Ablaufdatum

Ab heute gilt:

  • Maskenpflicht am Arbeit­splatz, draussen in dicht fre­quen­tierten Zonen sowie an Schulen ab Sekun­darstufe II (also auch für Reli­gion­sun­ter­richt)
  • Öffentliche Ver­anstal­tun­gen nur bis max­i­mal 50 Per­so­n­en (Gottes­di­en­ste)
  • Freizeitak­tiv­itäten drin­nen mit neu max­i­mal 15 Per­so­n­en (bet­rifft ver­schiedene Anlässe des Pfar­reilebens ( Senioren­café, Tre­ffs von Pfar­reigrup­pen, etc.)
  • Poli­tisch motivierte Zusam­menkün­fte wie Demon­stra­tio­nen oder Gemein­de­v­er­samm­lun­gen bleiben erlaubt (auch Kirchge­mein­de­v­er­samm­lun­gen
  • Pri­vate Zusam­menkün­fte bis max­i­mal 10 Per­so­n­en
  • Ver­bot für Laienchöre (Proben und Auftritte)
  • Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr mor­gens
  • Diskotheken und Tan­zlokale wer­den geschlossen

    Einen Zeit­punkt für Lockerun­gen wollte der Bun­desrat noch nicht in Aus­sicht stellen. «Die Mass­nah­men sind zeitlich nicht begren­zt», erk­lärte Bun­desrat Berset auf Nach­frage.
Andreas C. Müller
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