Riehen steht vor einer heiklen Pfarrwahl

Riehen steht vor einer heiklen Pfarrwahl

Kandidat ist wegen eines Sexualdelikts vorbestraft, das er vor bald zehn Jahren begangen hatte

Die Wahl eines Pfar­rers für die Pfar­rei St. Franziskus in Riehen-Bet­tin­gen gibt Anlass zu Diskus­sio­nen inner­halb der Pfar­rei und stellt das Bis­tum vor schwierige Fra­gen. Der Kan­di­dat war 2012 wegen ein­er sex­uellen Hand­lung mit einem Kind zu ein­er bed­ingten Geld­strafe verurteilt wor­den.Schon vor einem Jahr, am 28. August 2017, hat­te die Riehen­er Pfar­rwahlkom­mis­sion einen heute 48-jähri­gen Priester als Kan­di­dat­en bes­timmt, der mit­tler­weile seit drei Jahren Aushil­fs­di­en­ste in der Pfar­rei leis­tet. Die Zus­tim­mung des Bischofs erfol­gte am 31. Juli 2018. Die Pfar­rwahlkom­mis­sion pub­lizierte daraufhin, dass der Kan­di­dat in stiller Wahl gewählt ist, sofern nicht 100 Stimm­berechtigte der Pfar­rge­meinde St. Franziskus innert sechs Wochen eine Urnen­wahl ver­lan­gen. So sieht es die Wahlord­nung der Römisch-Katholis­chen Kirche Basel-Stadt vor.In «Kirche heute» Nr. 37/2018 teilte der Präsi­dent des Pfar­reirats von St. Franziskus mit, dass eine Unter­schriften­samm­lung für eine Urnen­wahl des neuen Pfar­rers im Gang sei. Mehrere Pfar­reiange­hörige seien der Auf­fas­sung, dass «Gründe, welche die Eig­nung des Kan­di­dat­en für die Auf­gabe als Pfar­rer fraglich erscheinen» liessen, bish­er nicht genü­gend trans­par­ent kom­mu­niziert wor­den seien. Dadurch ste­he auch seine per­sön­liche Unab­hängigkeit im Amt des Pfar­rers in Frage.

Bedingte Geldstrafe

Worum geht es? Der jet­zt in Riehen zur Wahl ste­hende Kan­di­dat war bis Juni 2010 Pfar­rer in ein­er Pfar­rei im Kan­ton Thur­gau. Diese Stelle kündigte er, nach­dem gegen ihn ein Strafver­fahren eröffnet wor­den war. In diesem Ver­fahren wur­den mehrere Fälle von kör­per­lichen Berührun­gen mit Jugendlichen unter­sucht. Es ging dabei um Fuss­mas­sagen. Wie der Staat­san­walt des Kan­tons Thur­gau auf Anfrage gegenüber «Kirche heute» bestätigte, erkan­nte die Staat­san­waltschaft in den meis­ten Fällen keine straf­bare Tat. In einem Fall stufte sie das Geschehene jedoch als eine sex­uelle Hand­lung mit einem Kind ein, davon betrof­fen war ein Jugendlich­er knapp unter­halb der Alters­gren­ze von 16 Jahren. Die Höch­st­strafe für dieses Delikt (Artikel 187 Zif­fer 1 des Strafge­set­zbuch­es) liegt bei fünf Jahren Gefäng­nis. Im vor­liegen­den Fall erliess die Staat­san­waltschaft im Juni 2012 einen Straf­be­fehl mit ein­er bed­ingten Geld­strafe von 80 Tagessätzen zu 50 Franken, bei ein­er Probezeit von 3 Jahren. Der Beschuldigte akzep­tierte diese Strafe, die dadurch zum recht­skräfti­gen Urteil wurde.Wie Bis­tumssprech­er Han­srue­di Huber mit­teilt, wurde der Fall danach auch in einem kirchen­rechtlichen Ver­fahren beurteilt. Das Ergeb­nis: Die Kon­gre­ga­tion für die Glaubenslehre beauf­tragte den Bischof von Basel damit, dem Priester einen Ver­weis zu erteilen. Das bedeutet auch, dass er grund­sät­zlich weit­er als Priester einge­set­zt wer­den kann. Laut Huber erhielt er sei­ther keine Mis­sio canon­i­ca für einen Dienst als Priester mehr, über­nahm nach Ablauf der Bewährungs­frist jedoch Aushil­fs­di­en­ste.

In der Pfarrei beliebt

Die Pfar­rwahlkom­mis­sion von St. Franziskus möchte den Mann nun als Pfar­rer von Riehen anstellen. Der Präsi­dent der Kom­mis­sion, Advokat Ste­fan Suter, hebt gegenüber «Kirche heute» her­vor, dass der Vorgeschla­gene seine Arbeit als Aushil­fe in Riehen gut mache und bei den prak­tizieren­den Katho­liken in der Pfar­rei sehr beliebt sei. Suter, der beru­flich auch als Strafvertei­di­ger tätig ist, stellt in Frage, ob die damals im Thur­gau fest­gestell­ten Berührun­gen den Tatbe­stand der sex­uellen Hand­lung tat­säch­lich erfüll­ten. Auf keinen Fall könne man davon sprechen, dass der Mann pädophil sei. «Wir wür­den nie einen Pädophilen als Pfar­rer vorschla­gen», sagte Suter. «Aus mein­er Sicht hat das Ganze nicht mit einem Sicher­heits­bedürf­nis zu tun, son­dern mit Moralin.» Der Vor­fall selb­st liege zudem heute bald zehn Jahre zurück.

Bischof holte Gutachten ein

Bischof Felix Gmür nahm sich rund elf Monate Zeit, bevor er seine Zus­tim­mung erteilte. Um das Risiko zu beurteilen, lagen ihm zunächst der Entscheid der Glauben­skon­gre­ga­tion sowie ein im Auf­trag des betrof­fe­nen Priesters erstelltes psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en vor. Wie Bis­tumssprech­er Huber mit­teilt, holte der Bischof von sich aus zwei weit­ere Gutacht­en ein, ein foren­sis­ches und ein medi­zinisch-rechtlich­es. Alle vier Stel­lung­nah­men seien zum Ergeb­nis gekom­men, dass von dem Mann nach men­schlichem Ermessen keine Rück­fall­ge­fahr aus­ge­he.Nach­dem keine staatlichen und kirch­lichen Ein­schränkun­gen vor­la­gen, habe der Bischof keinen Grund gehabt, den Entscheid der Pfar­rwahlkom­mis­sion Riehen nicht zu respek­tieren. Neb­st dem Sicher­heits­bedürf­nis der Pfar­rei habe er auch dem gesellschaftlich anerkan­nten Ziel der Resozial­isierung Rech­nung getra­gen. Dem Bischof sei es wichtig, dass die Über­tra­gung ein­er Pfarrstelle in ein­er Form erfolge, bei der eine Urnen­wahl möglich sei, sagte Han­srue­di Huber weit­er. In Riehen sei diese Bedin­gung erfüllt.Nun liegt es in der Hand der Stimm­berechtigten der Pfar­rge­meinde St. Franziskus Riehen-Bet­tin­gen, wie sie die Eig­nung des Kan­di­dat­en beurteilen und ob sie eine Urnen­wahl des neuen Pfar­rers wün­schen. Der Kan­di­dat selb­st hat im Pfar­rblatt «Kirche heute» für einen «späteren Zeit­punkt» einen Ausspracheabend für Ange­hörige der Pfar­rei angekündigt, bei dem «allfäl­lige Unklarheit­en besprochen» wer­den kön­nten. Auch lädt er dazu ein, ihn schon jet­zt direkt zu kon­sul­tieren.Die Frist für die Ein­re­ichung der nöti­gen 100 Unter­schriften läuft bis am 27. Sep­tem­ber. Wird der Kan­di­dat in stiller Wahl gewählt, soll er sein Amt als Pfar­rer am 1. Novem­ber antreten.Chris­t­ian von Arx 
Redaktion Lichtblick
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